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Parkraumueberwachung Neue Vorschriften In Kraft Getreten

Parkraumüberwachung: Neue Vorschriften in Kraft getreten

Autofahrer aufgepasst: Seit dem 1. März 2023 gelten neue Regeln für die Parkraumüberwachung in Deutschland.

Was hat sich geändert?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Erhöhte Bußgelder: Die Bußgelder für Parkverstöße wurden teilweise deutlich angehoben. So kostet das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne Berechtigung jetzt 150 Euro statt bisher 55 Euro.
  • Verschärfte Ahndung von Falschparken: Falschparken auf Geh- und Radwegen wird künftig härter geahndet. Das Bußgeld beträgt jetzt mindestens 100 Euro, auch wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird.
  • Einsatz von Abschleppfahrzeugen: Die Polizei darf Fahrzeuge abschleppen lassen, wenn sie auf einem zur Abschleppzone ausgeschilderten Bereich parken. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter.
  • Private Parkraumüberwachung: Private Unternehmen dürfen künftig auch im öffentlichen Raum Parkverstöße ahnden. Die Bußgelder müssen jedoch an die zuständige Behörde abgeführt werden.

Die neuen Vorschriften sollen zu mehr Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr beitragen. Autofahrer sollten sich daher genau an die Parkregeln halten.


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